Es besteht kein Vertrag mit den Krankenkassen. Die Ärztlichen Honorare sind vorerst vom Patienten zu entrichten und werden nach Einreichung der Rechnung von den Krankenkassen teilweise retourniert. Sie erhalten natürlich Rezepte, Überweisungen und Zuweisungen. In Bezug auf die Kostenübernahme durch die Krankenkassen bestehen hier die gleichen Regelungen wie bei Kassenärzten, dh einzelne Untersuchungen oder Medikamente müssen auch chefärztlich bewilligt werden.

Eine Erstuntersuchung dauert ca. 50 Minuten, eine Kontrolle ca. 30 Minuten.
Der Tarif orientiert sich an der Komplexität des Falles und der erforderlichen Zeit und beträgt für 50 Minuten ca. 180 Euro. Hausbesuche ab 300 Euro.